Text: Holger Schott und Wilfried Schumacher
Holger Schott und Wilfried Schumacher berichten über Erfahrungen zu den Telefonausfällen und Entschädigungszahlungen.
Noch funktionieren leider bei weitem noch nicht alle gestörten Telefonanschlüsse wieder, doch nach und nach zahlt die Telekom den Betroffenen die fällige Entschädigung.
Dabei ist zu beobachten, dass ohne einen Hinweis des Kunden lediglich die Grundgebühr für die Zeit der Störung erstattet wird. Dies ist laut Holger Schott, der gemeinsam mit dem Nienhagener Ratsmitglied Wilfried Schumacher eine Informationsveranstaltung am 15.3.24 für Betroffene Bürger hielt, lediglich ein geringer Bruchteil dessen, was den Betroffenen zusteht.
Man müsse unbedingt auf eine Entschädigung laut Telekommunikationsgesetz verweisen, so Schott. Dort ist in §58TKG geregelt, dass man z.B. bei einem Ausfall von 50 Tagen 470 Euro Entschädigung erhält! Die Telekom würde ohne den Hinweis lediglich etwa 25 - 40 Euro zahlen.
Ein Beispiel aus Nienhagen macht den Unterschied deutlich: Nachdem die Betroffene die "kulante Entschädigung der Telekom" ablehnte, machte man ihr "Angebote" - zuletzt mit Fristen von wenigen Tagen. Dort wurden ihr 600 Euro angeboten - wenn sie dieses Angebot sofort annehmen würde. Nachdem sie auch dies ablehnte und auf die korrekte Entschädigung bestand, wurden ihr schlussendlich ca. 1100 Euro gezahlt.
Dieses Beispiel zeigt ganz deutlich, wie wichtig es ist, sich nicht nur bei einen Ausfall bei der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur, zu beschweren, sondern auch auf eine korrekte Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz zu bestehen.
Das können nachweislich mehrere hundert Euro Unterschied ausmachen!